Der Straßenverkehr ist streng durchreglementiert und alle Verkehrsteilnehmenden müssen sich auch an die Vorgaben halten – sonst drohen Bußgelder und eventuell sogar mehr. Das gilt auch für das sogenannte Reißverschlussverfahren, das häufig anzutreffen ist. Wir sagen, was man dringend beachten sollte.
Reißverschlussverfahren: Falsch eingefädelt bringt Bußgeld
Die meisten Menschen, die regelmäßig motorisiert unterwegs sind, dürften schon Bekanntschaft mit dem Reißverschlussverfahren gemacht haben. Wenn eine Fahrspur verschwindet und man sich auf die andere einordnen muss, sollen sich Fahrzeuge beider Spuren beim Vorankommen abwechseln. Das ist auch nach §7 der StVO gesetzlich vorgeschrieben, wie Bussgeldkatalog.net schreibt.
So viel zur Regel und Theorie – in der Praxis kann es aber schnell passieren, dass die Umsetzung zu wünschen übriglässt. Wer sich dabei selbst falsch einfädelt oder jemand anderes nicht die Spur wechseln lässt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro belangt werden.
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Vorsätzliches Handeln wird besonders schwer geahndet
Beim Bußgeld geht es in erster Linie um vereinzelte Fehler. Ganz anders sieht die Angelegenheit aber bei vorsätzlichem Verhalten aus. Denn wer absichtlich das Reißverschlussverfahren missachtet und andere konstant behindert, könnte bereits eine Nötigung ausüben. Bei dieser handelt es sich dann auch nicht mehr um einen kleinen Verstoß, sondern um eine Straftat.
Wer dann mit einer Geldstrafe davonkommt, kann sich noch glücklich schätzen. Laut der Webseite des Bundesministeriums der Justiz kann nämlich eine Nötigung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Ob ein paar Plätze weiter vorne in der Schlange ein solches Risiko wert sind, darf natürlich stark angezweifelt werden.
Quellen: Bussgeldkatalog.net, Bundesministerium der Justiz
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