Wenn du in den nächsten Wochen Bares am Geldautomaten abhebst, könntest du eine wahre Überraschung erleben. Denn ab dem 28. Juni 2025 tritt diesbezüglich eine Änderung in Kraft, die vielen Menschen den Alltag in Zukunft erheblich erleichtern soll.
Geldautomat: Das gilt ab dem 28. Juni
Denn ab diesem Tag wird in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Dieses sorgt dafür, dass künftig alle Geldautomaten barrierefrei werden. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Einschränkungen ohne Probleme bedienbar sind. Das bedeutet, dass du bei deiner nächsten Bargeldauszahlung bald vor einem komplett neuen Bedienfeld stehen könntest.
Denn neue Geldautomaten müssen danach zum Beispiel über besser bedienbare, taktile Tasten verfügen, als auch über akustische Signale und Sprachanweisungen, die beim Navigieren helfen. Du musst also keinen Schreck bekommen, wenn dein Geldautomat in Zukunft anfängt, mit dir zu sprechen. Auch die Schriftgröße, Bildschirmkontrast und -helligkeit sollen angepasst sowie die Menüführung intuitiver werden.
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Weitere Änderungen beim Banking
Für Banken heißt das aber nicht, dass sie nun alle ihre alten Geldautomaten abmontieren müssen. Denn die Übergangsbestimmungen des BSFG regeln, dass diese „bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aber nicht länger als fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme“ genutzt werden dürfen. Doch Bankkund*innen müssen sich noch auf weitere Änderungen ab dem 28. Juni einstellen.
Denn auch Webseiten und Apps für das Online-Banking müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, barrierefrei sein. Auch diese könnten also in Kürze grundlegend anders aussehen. Denn die Banken sind dann dazu verpflichtet, hier ebenfalls klare Navigation und alternativen Authentifizierungsmethoden anzubieten, damit die sichere Identifikation für alle Gruppen von Nutzer*innen gewährleistet ist. Mobile Banking-Apps müssen zudem mit Hilfstechnologien wie Lesegeräten kompatibel sein.
Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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