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„Google steht kurz vor der Schließung“: Trump drohte vor Skandalurteil

Google hat offiziell ein Monopol im Bereich der Suchmaschinen. Welche Konsequenzen dieses Urteil nach sich ziehen wird, ist bislang unklar.

Donald Trump im Oval Office
© IMAGO/Newscom World

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Bereits im Oktober hatten das US-amerikanische Justizministerium und Dutzende Bundesstaaten Google vor Gericht gebracht. Der Vorwurf lautete, das Technologieunternehmen aus dem kalifornischen Mountain View habe mit seiner Suchmaschine ein Monopol errichtet und schirme dieses gegen die Konkurrenz ab. Ein am Montag veröffentlichtes Urteil aus Washington, D.C., gibt den Klägern nun Recht. Die genauen Konsequenzen des Rechtsspruchs sind jedoch bisher noch unklar.

„Google hat sich sehr schlecht verhalten“

Donald Trump, früherer US-Präsident und aktueller Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei, hatte bereits im Vorfeld des Urteils gewarnt, der Suchmaschinenkonzern müsse vorsichtig sein. Mehr noch sei das Unternehmen „sehr verantwortungslos“ gewesen. Im Interview mit der Fox-Moderatorin Maria Bartiromo gab er zudem eine Aussicht darauf, wie die nächsten Schritte aussehen könnten.

„Mark Zuckerberg hat mich angerufen“, erklärte Trump und betonte, wie mutig er das gefunden habe. Der Meta-Chef habe ihm erklärt, er könne keinen Demokraten unterstützen. Grund dafür sei mitunter sein Respekt für den 78-Jährigen und dessen Umgang mit dem Mitte Juli auf ihn verübten Attentatsversuch. Von Google habe sich niemand bei ihm gemeldet. Zur Erinnerung, bis vor Kurzem nannte Trump Facebook noch den „Feind der Menschen“.

„Google hat sich sehr schlecht verhalten, sie waren sehr unverantwortlich“, fuhr der Präsidentschaftskandidat fort. „Ich habe das Gefühl, dass Google kurz vor der Schließung steht, denn ich glaube nicht, dass der Kongress das zulassen wird […]. Google muss vorsichtig sein.“

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Das Urteil

Das Urteil vom Montag besagt, dass Google seine Monopolstellung im Markt für allgemeine Suchdienste und allgemeine Suchtextanzeigen missbraucht hat, um seinen Wettbewerbsvorteil zu erhalten und auszubauen. Insbesondere stellte das United States District Court for the District of Columbia fest, dass Googles Verteilungsvereinbarungen mit Geräteherstellern und Browseranbietern exklusive Vereinbarungen darstellen, die den Wettbewerb einschränken und Wettbewerbern den Zugang zum Markt erschweren.

Diese Vereinbarungen führen dazu, dass Google als Standardsuchmaschine voreingestellt ist und andere Suchmaschinen benachteiligt werden, wodurch Googles Marktbeherrschung gefestigt wird​.

Mögliche Folgen des Urteils könnten umfangreiche Änderungen in Googles Geschäftspraktiken und Verteilungsstrategien sein. Google könnte gezwungen sein, seine exklusiven Vereinbarungen aufzulösen oder zu ändern, um Wettbewerbern einen fairen Zugang zum Markt zu ermöglichen. Dass Google, wie Trump im Voraus behauptete, „kurz vor der Schließung steht“, ist jedoch unwahrscheinlich.

Quellen: United States District Court for the District of Columbia; Fox Business; YouTube/CNBC Television

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