„Wir möchten noch in diesem Jahr erste Ergebnisse vorlegen“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der „Börsen-Zeitung“ (Samstag). Seit dem Frühjahr 2016 prüft die Behörde, ob das soziale Netzwerk seine Marktposition missbraucht, um an Nutzerdaten zu kommen.
Facebook muss nicht mit Geldstrafe rechnen
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, müsse Facebook nicht unmittelbar mit einem Bußgeld rechnen, schreibt das Blatt. Denn im Fall von Facebook gehe es nicht um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das mit einer Geldbuße enden könne, sondern um ein Verwaltungsverfahren. „Sollte es so sein, dass Facebook durch bestimmte Praktiken eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, dann werden wir diese Praktiken untersagen“, sagte Mundt. Falls das Unternehmen einer solchen Anweisung nicht folge, könne ein Bußgeld fällig werden. Zunächst könne von Facebook verlangt werden, die Datenrichtlinien so zu formulieren, dass für die Nutzer transparent werde, wann und wie viele Daten zu welchem Zweck erhoben würden.