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Helmpflicht beim E-Bike: Dann gilt sie

Sicherheit geht nicht nur beim Autofahren vor, auch Fahrradfahrer*innen sollten immer geschützt unterwegs sein. Der Helm kann dabei helfen, gerade beim Elektrofahrrad.

Mann auf E-Bike auf einem Hügel.
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Um im Straßenverkehr gut zurechtzukommen, solltest du die Regeln beachten. Das gilt nicht nur, wenn du mit einem Pkw unterwegs bist, sondern auch auf dem Fahrrad, besonders mit Elektromotor. Vor allem zur Helmpflicht für das E-Bike gibt es einiges zu wissen.

Helmpflicht beim E-Bike: Das ist zu beachten

Während bei vielen Fahrzeugtypen klar ist, wann welche Bestimmungen gelten, ist das bei Elektrofahrrädern oft gar nicht so einfach. Das liegt unter anderem auch daran, dass Fahrräder mit Elektromotor in vielen Varianten und Ausführungen zu haben sind, die sich teilweise erheblich unterscheiden. Manche Modelle sind dabei näher am Fahrrad, andere eher an einem Motorrad mit Pedalen. Daher gelten auch verschiedene Regeln für die Helmpflicht beim E-Bike.

Die Unterschiede gelten übrigens nicht nur in Bezug auf die Helmpflicht für das E-Bike. So erklärt der ADAC, dass nur für Elektrofahrräder, die unterhalb von 25 Kilometern pro Stunde fahren, kein Führerschein erforderlich ist. Über dieser Grenze benötigen Fahrer*innen eine Prüfbescheinigung, hier werden die E-Bikes vom Gesetzgeber eher als Mopeds als als Fahrräder behandelt.

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Helmpflicht beim E-Bike: Verschiedene Regeln für verschiedene Typen

Bei der Helmpflicht für das E-Bike hängt die Regelung von den verschiedenen Typen ab. Davon gibt es drei, die Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Obwohl meistens alle drei Varianten gemeint sind, wenn Menschen von einem „E-Bike“ sprechen, gilt dieses hier als eine eigene Kategorie.

Tipp: Wenn du ausschließlich auf einer Privatstraße unterwegs bist, bist du von der Helmpflicht typunabhängig befreit.

Helmp beim Pedelec?

Das Pedelec unterscheidet sich von anderen E-Bike-Sorten durch seine Tretunterstützung. Diese läuft nämlich nur bis 25 Stundenkilometer (km/h). Ab dieser Geschwindigkeit müssen Fahrer*innen wie auf einem normalen Fahrrad in die Pedale treten. Da auch die Wirkung des Elektromotors in diesem Bereich eher marginal bleibt und keine übertrieben hohen Geschwindigkeiten erreicht werden können, gibt es hier keine Helmpflicht. Überdies dürfen mit dem Pedelec auch alle gekennzeichneten Radwege befahren werden, wie Kalkhoff-Bikes schreibt.

Pedelecs können preislich stark schwanken. Eine Version, die im Durchschnitt bleibt, aber mit allen nötigen Fähigkeiten aufwartet, ist das Modell von ADO🛒. Etwas teurer, aber dafür noch hochwertiger, kommst du mit dem Fahrrad von HEPHA🛒 davon.

Helmpflicht beim S-Pedelec und E-Bike

Ein S-Pedelec wiederum arbeitet ähnlich wie die Basisversion, hilft aber mit dem Elektromotor nicht bis 25, sondern bis 45 km/h nach. Daher wird dieses Modell rechtlich nicht als Fahrrad gezählt, sondern als Kleinkraftrad (etwa vergleichbar mit einem Moped). Hier ist nicht nur ein Führerschein nötig, für dieses E-Bike gilt auch die Helmpflicht. Überdies darfst du mit einem S-Pedelec nicht auf gekennzeichneten Radwegen fahren.

Das E-Bike, das von den Pedelecs abgegrenzt wird, steht zwischen den beiden Kategorien. Allerdings bietet das E-Bike in diesem Fall nicht nur eine Tretunterstützung. Stattdessen kann der Elektromotor das Fahrrad auch ohne die Betätigung der Pedale beschleunigen, was es rechtlich zu einem Mofa macht. Die Vorschriften, die hier gelten, sind zum Beispiel das Mindestalter von 15 Jahren, ebenso wie die Führerscheinpflicht. Eine Helmpflicht gilt auch hier für das E-Bike, wenn es auf 25 km/h kommt.

Hinweis: Kann ein E-Bike lediglich auf 20 km/h beschleunigen, gilt es als „Leichtmofa“ und ist von der Helmpflicht befreit.

Das ist am Helm zu beachten

Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du unbedingt immer prüfen, welches E-Bike du überhaupt fahren darfst und wenn du bereits eines besitzt, welche Regelungen gelten. Das ist zwar alles Wichtige zur Helmpflicht beim E-Bike, aber auch der Helm selbst muss einigen Vorgaben gehorchen, wie BIKES.de erklärt.

Damit ein Helm im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung steht, muss er den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen. Dafür gibt es zwei Siegel, mit denen solche Helme ausgezeichnet werden können, das CE-Siegel oder die GS-Zeichen. Letzteres bescheinigt dem Helm eine besonders geprüfte Sicherheit, über die Mindestvorgaben heraus. Wenn du also von der Helmpflicht für dein E-Bike betroffen bist, solltest du auf diese Siegel achten.

Quellen: ADAC, Kalkhoff-Bikes, BIKES.de

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