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Verkehrsschilder: Wer diese übersieht, zahlt bis zu 120 Euro Strafe

Neben den bekannten Verkehrszeichen gibt es auch jene, die deutlich seltener vorkommen. Diese können dann aber auch besonders teuer werden bei Missachtung.

Verkehrsschilder auf der Autobahn
© Getty Images/Thomas Winz

Verkehrsschild mit Ei: Deshalb darfst du es nicht übersehen

Die meisten Verkehrsschilder sind für alle klar, aber wie steht’s mit dem Verkehrsschild 269? Wir klären auf.

3. Verkehrszeichen 275

Hinter dem Verkehrszeichen 275 verbirgt sich der Beginn einer Zone mit einer vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. In dieser gilt eine bestimmte Geschwindigkeitsgrenze, die durch die darauf abgebildete Zahl angegeben ist. Die markierte Zone bleibt bis zur Beendigung durch das Verkehrszeichen 279 gültig.

Man verwendet das Verkehrsschild laut ADAC vor allem dort, „wo überwiegend hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und der Verkehrsfluss durch potenzielle Langsamfahrer gefährdet wird. Auch an mehrspurigen Steigungsstrecken stehen diese Zeichen, oft mit aufsteigendem Tempo von rechts nach links gestaffelt – vor allem, um das Risiko von Auffahrunfällen zu minimieren“.

So sieht das Verkehrsschild 275-30 aus:

  • Form: Rund
  • Farbe: Blauer Hintergrund mit weißem Rand und weißem Text oder Symbol, das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit anzeigt.
Verkehrsschild 275-30
Das Verkehrsschild 275-30 regelt die Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h. © CCO

Bußgeld bei Missachtung

Bei Missachtung der durch dieses Verkehrszeichen angezeigten Geschwindigkeitsgrenze drohen verschiedene Geldstrafen, die je nach Art gestaffelt sind. Sie beginnen laut Führerschein.de bei einem vergleichsweise niedrigen Betrag von fünf bis 35 Euro, können aber dem Bußgeldkatalog zufolge in zwei Fällen auf ein Bußgeld von 80 bis 120 Euro ansteigen. Auch ein Punkt in Flensburg wird dann vermerkt.

Geldstrafen:

  • Überholt, obwohl die Geschwindigkeit nicht ausreichend war: 80 Euro
  • Überholt, obwohl die Geschwindigkeit nicht ausreichend war, mit Unfallfolge: 120 Euro

Quellen: Bußgeldkatalog, Führerschein.de, ADAC, eigene Recherche

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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