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Ist „Das Damengambit“ sexistisch? Netflix muss sich Klage stellen

Nona Gaprindaschwili erringt einen Teilsieg gegen Netflix. Ein Gericht in Kalifornien lässt die Klage der Schachgroßmeisterin zu. Sie fühlt sich durch ein Zitat aus „Das Damengambit“ diffamiert.

Anya Taylor-Joy in "Das Damengambit".. © Netflix/Phil Bray
Anya Taylor-Joy in "Das Damengambit".. © Netflix/Phil Bray

Nona Gaprindaschwili (80) erringt einen ersten Teilsieg im juristischen Kampf gegen Netflix. Wie „Variety“ berichtet, hat ein US-Gericht ihre Klage gegen den Streamingdienst zugelassen. Die georgische Schachgroßmeisterin klagt gegen Netflix, da sie sich durch einen Satz in der Hitserie „Das Damengambit“ diffamiert sieht.

In der Serie spielt Anya Taylor-Joy (25) das fiktive Schachtalent Beth Harmon. In der letzten Folge schafft sie es bis zu den Endspielen in der Sowjetunion. Dort sagt ein Kommentator über die Spielerin: „Das einzig Ungewöhnliche an ihr ist ihr Geschlecht, und auch das ist in Russland keine Seltenheit. Da wäre Nona Gaprindaschwili, aber sie ist als weibliche Weltmeisterin nie gegen Männer angetreten.“

„Offenkundig falsch und zudem grob sexistisch und erniedrigend“

Dieses Zitat hält die echte Gaprindaschwili für „offenkundig falsch und zudem grob sexistisch und erniedrigend“. Sie habe zur Zeit der Handlung der Serie sehr wohl gegen Männer gespielt, darunter gegen mindestens „zehn Großmeister dieser Zeit“, wie es in der Klageschrift heißt. Außerdem sei die Schachspielerin, die bis 1991 für die Sowjetunion antrat, keine Russin, wie in der Serie behauptet wird, sondern Georgierin.

Die Macher von „Das Damengambit“ haben laut Klageschrift „vorsätzlich über Gaprindaschwilis Errungenschaften gelogen, um auf billige und zynische Weise für Drama zu sorgen und um es so aussehen zu lassen, als habe die fiktive Heldin etwas geschafft, das vor ihr noch keine geschafft hat.“ Die Anwälte der ersten Schachgroßmeisterin der Geschichte fordern für ihre Mandantin eine Entschädigung von fünf Millionen US-Dollar.

Netflix muss vor Gericht

Netflix hat mit einem Verweis auf die Kunstfreiheit versucht, die Klage abzuweisen. Damit ist der Streaminggigant jedoch gescheitert. Richterin Virginia A. Phillips vom Bezirksgericht des zentralen Bezirks von Kalifornien ließ die Klage zu.

„Die Tatsache, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handelt, entbindet Netflix nicht von der Haftung für Verleumdung, wenn alle anderen Elemente der Verleumdung gegeben sind“, schreibt Phillips in ihrer Begründung. Netflix habe keine Präzedenzfälle präsentiert, „die Verleumdungsklagen wegen der Darstellung realer Personen in fiktionalen Werken ausschließen“.

Die Richterin sieht es als erwiesen an, dass das für „Das Damengambit“ zentrale Narrativ der ersten erfolgreichen Frau in der Männerwelt Schach nur funktioniere, indem es Nona Gaprindaschwilis historische Leistung abwerte.

(smi/spot)

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