Der langerwartete Release der Playstation 5 rückt in greifbare Nähe – bereits Ende des Jahres 2020 soll die neue Konsole auf dem Markt erscheinen. Für Nutzer erscheint besonders die Frage nach der PS5-Abwärtskompatibilität, sprich der Möglichkeit, PS4- oder gar PS3-, PS2 und PS1-Titel auf der neuen Konsole zu spielen, elementar. Der japanische Elektronikhersteller Sony bestätigte tatsächlich bereits vor einigen Monaten, dass das Gerät abwärtskompatibel sei, allerdings gilt das nur für Spiele der PS4. Wie steht es um die Titel der weitaus älteren Konsolen? Nun, ein kürzlich aufgetauchtes Patent gibt einen (teuren) Hinweis.
PS5 Abwärtskompatibilität: Gebührenpflichtiges Abo-Modell für PS1-PS3-Titel
Hinsichtlich der PS5 Abwärtskompatibilität scheint der Hersteller Sony laut eines auf Twitter geposteten Patents an einem kostenpflichtigen Abo-Modell zu arbeiten, sodass Nutzer auch auf der neuen Konsole die Möglichkeit erhalten, ältere Titel anzuspielen. Laut des Patents können Games für die PS1 bis PS3 demnach in Rahmen von Sonys-Aboservice PS Now genutzt und gestreamt werden – kaufen kann man die älteren Spiele allerdings scheinbar nicht.
Natürlich bleibt unklar, ob diese erwähnten, patentierten Features tatsächlich Teil der PS5 werden. Falls der Playstation-Hersteller aber ältere Titel für die PS5 tatsächlich nur mittels Streaming ermöglicht, könnten Nutzer-Herzen und Geldbeutel dank der eingeschränkten Abwärtskompatibilität der Konsole gebrochen werden. Bislang verhielt sich Sony hinsichtlich dieses Themas jedoch erstaunlich wortkarg, berichtet der Standard.
Die Neuigkeiten hinsichtlich der PS5 Abwärtskompatibilität bleibt jedoch nicht die einzige, unerwünschte Enthüllung hinsichtlich der neuen Konsole. Zahlreiche PS5-Leaks machen dem japanischen Konsolen- und Videospielentwickler schon seit Monaten zu schaffen. Übrigens: Der PS5-Release könnte aufgrund der globalen Krise gefährdet sein.